Im Öl steckt noch ein Rohstoff.
Nach einer gewissen Einsatzzeit muss ein Schmierstoff gewechselt werden. Daraus folgt jedoch nicht, dass alle enthaltenen Ölbestandteile unbrauchbar sind. Die Reraffination gewinnt geeignete Bestandteile zurück und führt sie einer neuen Nutzung zu.
Der Weg führt vom eingesetzten Schmierstoff über die Altölsammlung und die Aufbereitung zum Basisöl. Mit einer passenden Rezeptur wird daraus wieder ein Schmierstoff. Genau diesen Zusammenhang beschreibt der Begriff Kreislaufwirtschaft.
Die Sammlung entscheidet mit.
Nicht jedes Altöl lässt sich unter denselben Bedingungen aufbereiten. Zusammensetzung und Verunreinigungen beeinflussen die Eignung. Das Umweltbundesamt untersucht in seinem Bericht von 2025 solche Unterschiede zwischen Altölen aus verschiedenen Anwendungen.
Für den Betrieb heißt das: Die Vorgaben des Entsorgungspartners zur Sammlung sind ernst zu nehmen. Werden ungeeignete Stoffe beigemischt, kann das die Verwertungsmöglichkeiten einschränken.
Ein Kreislauf hat technische Grenzen.
Die Rückgewinnung lässt sich grundsätzlich wiederholen, solange geeignetes Material vorliegt. Ein völlig verlustfreier, unbegrenzt geschlossener Kreislauf wäre aber eine zu einfache Darstellung. Bei Nutzung und Aufbereitung entstehen Verluste und Nebenströme. Nicht jede Fraktion wird wieder Basisöl.
Was mit diesen Nebenströmen geschieht, hängt von der Anlage und ihrer Verwertung ab. Wer einen konkreten Umweltvorteil beurteilen will, sollte deshalb das gesamte betrachtete Verfahren ansehen.
Beschaffung und Rückgewinnung zusammendenken.
Ein fertiger Schmierstoff muss zunächst technisch passen. Danach lassen sich Herkunft, dokumentierte Umwelteigenschaften und Verfügbarkeit vergleichen. So wird aus einer grundsätzlichen Kreislaufidee eine Beschaffungsentscheidung für den eigenen Betrieb.
Die Seiten zu Herstellung und CO₂-Bilanz erklären diese Zusammenhänge genauer. Für Fragen zur Auswahl und Beschaffung ist eVI Lubricants Germany Ihr Ansprechpartner.
Quellen & weiterführendes Wissen
Redaktionsstand: Oktober 2026. Konkrete Leistungs- und Umweltangaben gelten für das jeweils beschriebene Produkt oder Verfahren.
